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LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15 NZB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Fälligkeit einer Vergütungsforderung des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse; Eintritt der Fälligkeit der Vergütungsforderung mit dem Vorliegen einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 30.06.2015 - S 48 KR 597/15
- LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15 NZB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären …
Auszug aus LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts tritt die Fälligkeit der Vergütungsforderung erst mit dem Vorliegen einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung ein, die wiederum die vollständige Übermittlung der nach § 301 SGB V erforderlichen Daten voraussetzt (BSG, Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R; BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R; beide Juris). - BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R
Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte …
Auszug aus LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15
Für die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Krankenhäusern gelten die Zinsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechend, soweit nicht in den Verträgen nach § 112 SGB V etwas anderes geregelt ist (BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R - Juris). - BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R
(Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts tritt die Fälligkeit der Vergütungsforderung erst mit dem Vorliegen einer formal ordnungsgemäßen Abrechnung ein, die wiederum die vollständige Übermittlung der nach § 301 SGB V erforderlichen Daten voraussetzt (BSG, Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R; BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R; beide Juris). - BGH, 18.12.1963 - VIII ZR 100/63
Auszug aus LSG Hamburg, 07.12.2015 - L 1 KR 60/15
Die Weigerung führt nicht dazu, dass die Leistung des Schuldners unabhängig von der hierfür vereinbarten Zeit oder unabhängig von den hierfür vereinbarten Umständen fällig wird (BGH, Urteil vom 18.12.1963 - VIII ZR 100/63).
- LSG Hamburg, 11.12.2015 - L 1 KR 78/15
Voraussetzungen der Fälligkeit einer Vergütungsforderung des Krankenhauses …
Dementsprechend bestimmt § 14 des Vertrages nach § 112 SGB V für einen Zinsanspruch des Krankenhauses auch, dass dieser erst nach Ablauf der in § 12 des Vertrages nach § 112 SGB V genannten Zahlungsfrist von 15 Arbeitstagen entsteht; der Fristbeginn wiederum setzt gemäß § 12 S. 1 und 2 des Vertrages nach § 112 SGB V das Vorliegen aller Daten nach § 301 SGB V bei der Krankenkasse voraus (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2015 zu den Az.: L 1 KR 36/15 NZB und L 1 KR 60/15 NZB zur Geltendmachung von Verzugszinsen in rechtlich vergleichbarer Konstellation).